Im Rahmen der Instandhaltungs- und Instandsetzungstätigkeiten sind durch den Hausmeister vor allem Kleinreparaturen in möglichst vielen Gewerken auszuführen.

Dabei sind die Mehrzahl der Kleinreparaturen durch den Hausmeister bzw. den Auftragnehmer auf Grundlage seiner technischen Befugnisse selbstständig durchzuführen.

Die dazu erforderlichen Ersatzteile und Kleinmaterialien werden vom Auftragnehmer bereitgestellt und jeweils monatlich bezogen auf jedes Objekt in Rechnung gestellt.

Lohnkosten fallen für nachfolgende Leistungen
bei Abschluss eines Hausmeistervertrages nicht an !

Die hauptsächlich vom Hausmeister zu erledigenden Kleinreparaturen sind nachfolgende Arbeiten:

  • wechseln defekter Glühlampen und Sicherungen bis 25 A,

  • Kontrolle und Instandsetzung der Hausbeleuchtung ( Lampen und Schalter),

  • Kontrolle u. ggf. Korrektur der Schalterstellung für Treppenlicht ( Automatik/Dauerlicht),

  • Gefahrenstellen absichern u.a. .

  • Trapse reinigen und ggf. erneuern,

  • Austausch defekter Oberteile von Armaturen, Armaturen komplett,

  • Spülkästen reparieren / austauschen,

  • Wasserfilter reinigen, mit Spirale Verstopfungen beseitigen (außer Strang),

  • Mischbatterien, Wasserhähne reparieren, wechseln,

  • Reparieren bzw. wechseln von Hofwasserhähnen,

  • regelmäßige Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Absperrhähne von Wassersträngen.

  • Briefkästen und Briefkastenschlösser erneuern,

  • Türschließer einstellen und ggf. wechseln,

  • Klinkengarnituren wechseln,

  • Verschließbarmachen von Zählerschränken, Keller- und Bodentüren,

  • Dachluken sichern,

  • Wechseln von Schließzylindern.

  • Gang- und Schließbarkeit von Fenstern und Türen nachbessern,

  • Fenster abdichten mit Gummi/ Fenster und Türabdichtungen herstellen bzw. erneuern,

  • Scheuerleisten im öffentlichen Bereich befestigen und ausbessern,

  • kleinere Reparaturen an Türen und Fenstern ( Bänder richten, Scharniere nachziehen, Scheiben unterlegen),

  • Befestigen von lockeren Handläufen und Trailen.