Im Rahmen der Instandhaltungs-
und Instandsetzungstätigkeiten sind durch den Hausmeister vor allem Kleinreparaturen
in möglichst vielen Gewerken auszuführen.
Dabei sind die Mehrzahl der
Kleinreparaturen durch den Hausmeister bzw. den Auftragnehmer auf Grundlage
seiner technischen Befugnisse selbstständig durchzuführen.
Die dazu erforderlichen Ersatzteile
und Kleinmaterialien werden vom Auftragnehmer bereitgestellt und jeweils monatlich
bezogen auf jedes Objekt in Rechnung gestellt.
Lohnkosten
fallen für nachfolgende Leistungen
bei Abschluss eines Hausmeistervertrages nicht an !
Die hauptsächlich
vom Hausmeister zu erledigenden Kleinreparaturen
sind nachfolgende Arbeiten:
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wechseln defekter Glühlampen
und Sicherungen bis 25 A,
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Kontrolle und Instandsetzung der
Hausbeleuchtung ( Lampen und Schalter),
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Kontrolle u. ggf. Korrektur der
Schalterstellung für Treppenlicht ( Automatik/Dauerlicht),
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Gefahrenstellen absichern u.a.
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Trapse reinigen und ggf. erneuern,
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Austausch defekter Oberteile von
Armaturen, Armaturen komplett,
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Spülkästen reparieren
/ austauschen,
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Wasserfilter reinigen, mit Spirale
Verstopfungen beseitigen (außer Strang),
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Mischbatterien, Wasserhähne
reparieren, wechseln,
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Reparieren bzw. wechseln von Hofwasserhähnen,
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regelmäßige Kontrolle
der Funktionstüchtigkeit der Absperrhähne von Wassersträngen.
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Briefkästen und Briefkastenschlösser
erneuern,
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Türschließer einstellen
und ggf. wechseln,
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Klinkengarnituren wechseln,
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Verschließbarmachen von
Zählerschränken, Keller- und Bodentüren,
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Dachluken sichern,
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Wechseln von Schließzylindern.
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Gang- und Schließbarkeit
von Fenstern und Türen nachbessern,
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Fenster abdichten mit Gummi/ Fenster
und Türabdichtungen herstellen bzw. erneuern,
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Scheuerleisten im öffentlichen
Bereich befestigen und ausbessern,
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kleinere Reparaturen an Türen
und Fenstern ( Bänder richten, Scharniere nachziehen, Scheiben
unterlegen),
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Befestigen von lockeren Handläufen
und Trailen.
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